Die Kanzlei

Hendricks & Partner bietet Managern maximalen Schutz vor Haftungsrisiken. Das Team rund um den D&O-Experten Michael Hendricks sorgt dafür, dass Vorstände und Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte dauerhaft größtmöglichen Haftungsschutz erhalten.

Schnelle und professionelle Hilfe im Schadenfall
Im Schadenfall stehen wir an der Seite der betroffenen Unternehmenslenker und Unternehmenskontrolleure. Hendricks & Partner hat sich als Rechtsanwaltskanzlei auf die Betreuung von Managerhaftpflichtszenarien spezialisiert. Seit über 20 Jahren sorgen wir mit unserer Expertise auf dem Gebiet der Organhaftung und D&O-Versicherung im Streitfall für schnelle und professionelle Hilfe.

Maßgeschneiderte Konfliktlösungen
Die persönliche Betreuung der betroffenen Manager umfasst die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den D&O-Versicherern und die individuelle anwaltliche Beratung, welche Wege bei der Konfliktlösung beschritten werden können.

Ziel: Die Managerschutzweste so passend und sicher wie möglich zu schneidern
Als Wegbereiter der Managerhaftpflichtversicherung deutscher Prägung kennen Michael Hendricks und seine D&O-Experten nicht nur das Kleingedruckte der D&O-Versicherungen, sie geben das Kleingedruckte vor.

Die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln verändern sich ständig. Deshalb gilt es, den D&O-Schutz Jahr für Jahr den neuesten Entwicklungen anzupassen und sie zu optimieren. Das ist das Kerngeschäft von Hendricks & Partner. Seit über zwanzig Jahren sorgen unzählige Hendricks-Wording-Innovationen dafür, dass die maßgeschneiderten Managerhaftpflichtversicherungen dauerhaft maximalen Schutz bieten.

Hier ein Ausschnitt der Hendricks-Innovationen:

  • Uneingeschränkte Deckung der Haftung von Managern gegenüber ihrer Gesellschaft
  • Ansparmodell für Nachhaftung
  • Nebenvereinbarung zur vorsorglichen Rechtsberatung bei drohenden Haftungsschäden
  • Klarstellung des erweiterten Vermögensschadensbegriffs
  • Uneingeschränkte Deckung der Abwehrkosten bei Vorsatzbehandlung
  • Ausschluss der Rückwirkung künftiger Deckungseinschränkungen (Kontinuitätsgarantie)
  • Garantierte Gehaltsvorzahlung bei Innenhaftung
  • Erweiterung des Versicherungsschutzes bei gutgläubiger vorsätzlicher Verletzung von Binnenrecht (Satzungen, Richtlinien, Beschlüsse etc.)
  • D&O-Police für Aufsichtsräte
  • Privater D&O-Versicherungsschutz

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