Die Historie

1994

Gründung Hendricks & Partner
Der Versicherungsexperte und Rechtsanwalt Michael Hendricks gründet in Düsseldorf das Beratungsunternehmen Hendricks & Partner GmbH. Schwerpunkte: Die Entwicklung von D&O-Versicherungen (HPDO = Hendricks & Partner Directors & Officers) sowie der Vertrieb eigener HPDO-Standardpolicen und die einen Vermittlungsauftrag begleitende Beratung von Versicherungsmaklern. In den nächsten Jahren schließen sich dem Hendricks Partnerverbund Hunderte von Versicherungsmaklern an, die auf die Qualität der HPDO-Versicherungen setzen.

Innovation:
Uneingeschränkte Deckung der Haftung von Managern gegenüber ihrer Gesellschaft (Innenverhältnis).
Hendricks & Partner gelingt es als erstem Anbieter in Deutschland mit den führenden D&O-Versicherern neben der Deckung von Schadensersatzansprüchen Dritter (Außenhaftung) auch die uneingeschränkte Deckung von möglichen Regressansprüchen der Gesellschaft gegenüber ihren Vorständen und Aufsichtsräten bzw. Geschäftsführern und Beiräten zu vereinbaren (Innenhaftung).

1995

Innovation:
Ansparmodell für Nachhaftung
Manager können noch Jahre später – auch wenn sie das Unternehmen schon längst verlassen haben – für Schäden, die ihre Ursache während ihrer Amtszeit hatten, persönlich haftbar gemacht werden. Häufig greift ihr D&O-Schutz dann aber nicht mehr. Hendricks & Partner handelt deshalb mit HPDO-Versicherern aus, dass sich bei jeder Verlängerung der Police als Bonus die Nachhaftung automatisch um mehrere Monate verlängert (Ansparmodell).

1996

Hendricks Anwaltsnetzwerk:
Aufbau der Hendricks Anwaltsnetzwerk GmbH, einem Verbund von Rechtsanwälten, die Manager in Haftungsfällen zivil- und strafrechtlich beraten.

1997

Innovation:
Nebenvereinbarung zur vorsorglichen Rechtsberatung bei drohenden Haftungsansprüchen (Side Letter)
Wenn Manager Haftungsansprüche auf sich zukommen sehen, können im Vorfeld zu drohenden Klagen oder der formalen Erhebung von Ansprüchen an sie erhebliche Kosten für Rechtsberatung entstehen. Diese vorsorgliche Rechtsberatung wird durch viele Standard-Policen allerdings nicht gedeckt. Hendricks & Partner setzt diese Nebenvereinbarung als optionalen Baustein bei HPDO-Versicherern durch.

1998

Innovation:
Erweiterter Vermögensschadensbegriff (Klarstellung)
Die D&O-Police schützt ausschließlich gegen Vermögensschäden. Was Vermögensschäden jedoch sind, darüber gehen die Meinungen auseinander. Das führt häufig dazu, dass Versicherer im Schadensfall nicht zahlen. Hendricks & Partner setzt bei HPDO-Versicherern durch, dass der Versicherungsschutz auch auf Sach- und Personenschäden ausgeweitet wird, die der versicherte Manager zu verantworten hat. Beispiel: Die HPDO-Police des Vorstands eines Pharmaunternehmens deckt auch die Schadensersatzansprüche ab, die sich ergeben können, wenn beispielsweise ein Patient im Rahmen einer klinischen Studie des Unternehmens zu Schaden kommt.

1999

Gründung:
Hendricks & CO GmbH D&O Insurance Brokers
Michael Hendricks gründet die Hendricks & CO GmbH D&O Insurance Brokers und vollzieht damit im Maklergeschäft den Schritt vom reinen Wholesale- zusätzlich hin zum Retailanbieter.

Eröffnung:
Hendricks-Niederlassungen
Hendricks ist neben Düsseldorf jetzt auch in Hamburg und München vertreten.

2000

Innovation:
Uneingeschränkte Deckung für Abwehrkosten bei Vorsatzbehauptung
Generell gilt: Bei Vorsatz zahlt die D&O-Versicherung nicht. Häufig verweigern Versicherer aber bereits die Übernahme der Kosten für den Rechtsbeistand, wenn nur der leiseste Verdacht auf Vorsatz besteht. Teilweise führt schon eine wissentliche Pflichtverletzung zum Ausschluss. Für Manager ist das ein hohes Risiko, vor allem, wenn sie irrtümlicherweise annahmen, eine riskante Entscheidung sei gerechtfertigt. Hendricks & Partner boxt deshalb bei HPDO-Versicherern die uneingeschränkte Deckung für Abwehrkosten auch bei der Behauptung vorsätzlicher Handlungen durch.

2004

Fusion:
Hendricks & CO
Fusion des Beratungsunternehmens Hendricks & Partner GmbH mit dem Versicherungsmaklerunternehmen Hendricks & CO GmbH D&O Insurance Brokers unter dem gemeinsamen Dach von Hendricks & CO. Schwerpunkt: Die Entwicklung von Deckungskonzepten und die Beratung von Versicherungsmaklern.

2006

Innovation:
Kontinuitätsgarantie
Bei der D&O-Versicherung bestimmt sich der Umfang des Versicherungsschutzes nach dem Vertragsinhalt, der zum Zeitpunkt des Haftungsfalles vereinbart ist. Verschlechtert der D&O-Versicherer also den Deckungsschutz, so gilt dies auch für Risiken der Vergangenheit, die zu künftigen Schadensersatzansprüchen führen. Hendricks & CO hat mit der Kontinuitätsgarantie dafür gesorgt, dass eine rückwirkende Verschlechterung des Versicherungsschutzes nicht mehr möglich ist.

2008

Innovation:
Garantierte Gehaltsfortzahlung bei Innenhaftung
Im Schadensfall gehen die Interessen von Arbeitgebern und Managern weit auseinander. Unternehmen, die ihre Manager wegen vermutlicher Pflichtverletzung in Regress nehmen wollen, stellen häufig die Gehaltszahlungen ein und rechnen sie gegen den entstandenen Schaden auf. Per einstweiliger Verfügung sichern sie im Eilverfahren die Einstellung der Gehaltszahlungen rechtlich ab. Damit Manager auch in solchen Situationen finanziell abgesichert sind, hat Hendricks & CO einen entsprechenden Versicherungsbaustein für Gehaltsfortzahlung im Falle von Aufrechnungen mitHPDO-Versicherern ausgehandelt.

2009

Internationalisierung:
Die Howden Broking Group steigt bei Hendricks & CO ein
Der Versicherungsbroker Howden, Tochter der britischen Hyperion Gruppe, steigt zum 1. März bei Hendricks & CO ein und übernimmt 75 Prozent der Anteile. Hendricks & CO wird Teil der weltweit agierenden Versicherungsgruppe, die in Sachen D&O- und Berufshaftpflicht-Versicherungen für Banker, Anwälte u.a. auf internationaler Ebene führend ist. Die Fusion eröffnet Hendricks & CO ein Netzwerk aus 51 Standorten in 18 Ländern der Welt.

2010

Neue Gesetzgebung:
Selbstbehalt für Vorstände
Für Vorstände von Aktiengesellschaften fordert der Gesetzgeber (§ 93 Abs. 2 Satz 2 AktG), dass in der D&O-Versicherung ein Selbstbehalt vereinbart wird. Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) ist am 05.08.2009 in Kraft getreten. Es findet seit dem zwingend auf alle Neuverträge Anwendung. Das Gesetz verbietet es Vorständen allerdings nicht, den Selbstbehalt privat zu versichern. Ein entsprechendes Produkt, die HPSB, wurde entwickelt und mit den Versicherern abgestimmt. Mehr dazu im Video „Selbstbehalt“

2011

Innovation:
Die D&O-Facility Police. Eine D&O-Police auf höchstem Qualitätsniveau für mittelständische Unternehmen.
Unsere Facility-Versicherungsbedingungen bieten ein Deckungsniveau, das dasjenige aller bisherigen HPDO noch einmal deutlich übertrifft: Auf Basis einer Best-Of-Version der bekannten HPDO 2011/ 2012 wurden neue Deckungserweiterungen ergänzt, wodurch nochmals erhebliche Verbesserungen erreicht wurden. Als Risikoträger für die Facility-Verträge wurde ein Versichererkonsortium gebildet mit CHUBB als führendem Versicherer sowie den beteiligten Versicherern Arch über DUAL und Berkley über AssPro.
Direkt zum Video „D&O-Facility“

2012

Innovation:
D&O-Police für Aufsichtsräte
Die D&O Schadenfall-Praxis der jüngsten Zeit hat deutlich gezeigt, dass es zu erheblichen Interessenskollisionen kommen kann, weil der D&O Versicherer – insbesondere im Fall von Streitverkündungen – seine Treuepflicht nicht immer gleichzeitig gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat wahrnehmen kann. Um diesen Interessenkollisionen zu begegnen, ist es geboten, dass das Unternehmen für den Aufsichtsrat eine eigenständige D&O Versicherung abschließt. Um das dualistische two-tier board system auch in der Konzeption von D&O Versicherungsprogrammen absolut sauber abzubilden, hat HENDRICKS & CO die Two-Tier Trigger Policy (R) entwickelt, die von führenden deutschen und internationalen Versicherungsgesellschaften gezeichnet wird. Mehr dazu im Video „TTT-Film“.

2016

Wiederbelebung der Rechtsanwaltskanzlei Hendricks + Partner:
Zu Beginn des Jahres 2016 gründete Michael Hendricks die auf D&O-Versicherungslösungen spezialisierte Anwaltskanzlei Hendricks + Partner in Düsseldorf. Als Senior Partner berät er Geschäftsleiter und Aufsichtsräte in der Abwicklung von komplexen nationalen und internationalen Organhaftungs- und Schadenfällen. Zudem ist Michael Hendricks mit der fortwährenden Weiterentwicklung der Hendricks + Partner D&O-Versicherungsbedingungen beratend für die Howden Broking Group tätig.