D&O Schadenregulierung und Prozessfinanzierung

Immer häufiger missachten D&O-Versicherer, dass ihre Pflicht zum Schadensausgleich gleichberechtigt neben derjenigen zur Abwehr von Ansprüchen steht. Statt einen Ausgleich in Betracht zu ziehen, konzentrieren sich immer mehr darauf, zum Teil auch berechtigte Ansprüche abzuwehren.
So werden die Unternehmen regelrecht dazu getrieben, gegen ihre Manager zu prozessieren. Da dies sich als langwierig und enorm kostenintensiv erweist, geben die Geschädigten bereits in den unteren Instanzen auf, ohne den Instanzenzug auszunutzen. Um die Durchsetzung der Ansprüche des Unternehmens zu erleichtern, sollten der Aufsichtsrat und die Gesellschafter die Möglichkeit in Betracht ziehen, einen Prozessfinanzierer einzuschalten. Dieser übernimmt gegen eine Erfolgsbeteiligung die Prozesskosten und entlasten damit das Unternehmen. Darüber hinaus eignet sich die Einschaltung eines Prozessfinanzierers hervorragend, um ein klares Signal gegenüber dem D&O-Versicherer zu setzen.

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